Platzhalter: Die Datenschutzerklärung muss vor dem Livegang für den tatsächlichen Hosting-Anbieter, das Kontaktformular und die eingesetzten Dienste erstellt werden – zum Beispiel mit einem Generator oder durch einen Fachanwalt.
Verantwortliche Stelle
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Hosting
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Server-Logfiles
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Kontaktformular und Anfragen per E-Mail oder Telefon
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Schriftarten
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Externe Links (Google Maps)
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Ihre Rechte
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Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
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